MEISTER ARPS

Weitere Informationen und Leistungen

: Energieausweise

: Fördermittelberatung


Ihr Schornsteinfeger

Die energetische Gebäudesanierung hat in den vergangen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Zudem haben sich die gesetzlichen Anforderungen im Neubau- und Sanierungsbereich drastisch verschärft.


Auch die Plicht zur Vorlage von Energieausweisen hat sich für Eigentümer verändert.


Energieausweise

Die Verpflichtung, einen Energieausweis bereit zu halten, wird durch die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) 2014 deutlich verschärft.

Bisher galt die Aussage, dass der Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis spätestens auf Verlangen vorlegen muss. In der Praxis bedeutete dies häufig, dass weder für zum Verkauf stehende noch für neu zu vermietende Objekte Ausweise vorlagen.


Welcher Energieausweis notwendig ist, erfahren Sie durch die Eingabe auf der rechten Seite.

Fördermittel

Bei der Finanzierung notwendiger oder gewünschter Sanierungsmaßnahmen stehen neben den bekannten Förderprogrammen der KfW und des BAFA noch eine ganze Vielzahl zusätzlicher Möglichkeiten der Beantragung von Zuschüssen und/oder zinsgünstiger Darlehen zur Verfügung. 

Je  nach Art und Umfang der geplanten Investition stehen bis zu dreißig verschiedene bundesweite, kommunale und bundeslandspezifische Fördertöpfe zur Wahl. Durch eine ausschöpfende und intelligente Beratung können Sie so unter Umstanden einige tausend Euro sparen! 

Kooperation

Aufgrund der Komplexität der energetischen Fachberatung arbeiten eng mit der über:energie GmbH & Co.KG zusammen.

Ralph Kröger und sein Team haben sich bereits vor vielen Jahren auf alle Themen auf die energetische Fachplanung spezialsiert. Sprechen Sie uns gern an, damit wir den Kontakt direkt herstellen können,.

Bei weiteren Fragen im Vorfeld empfehlen wir einen Besuch der Internetseit unter www.überenergie.de.

Lothar Arps | Schornsteinfegermeisterbetrieb | Eichdorf 13 | 21369 Nahrendorf