MEISTER ARPS

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Sie finden

: Informationen rund um das (neue) Schornsteinfegerwesen

: einfache Erläuterungen zu den wichtigsten Fragen

: Hilfe bei Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzfragen

Das Schornsteinfegerhandwerk hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert.

Während früher für einen bestimmten, festgelegten Bereich ein Bezirksschornsteinfegermeister zuständig war, gibt es diese starre Einteilung heute nicht mehr.

In einigen Bereichen können Sie sich Ihren Schornsteinfeger aussuchen, in anderen jedoch nicht...

Ihr Schornsteinfeger

Wofür bin ich zuständig?

Wann können Sie sich Ihren Schornsteinfeger aussuchen?

Was leisten wir für Sie?

Was ist der Feuerstättenbescheid?

Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bin ich für die Feuerstättenschau und die Neuabnahme von Feuerstätten in Ihrem Hause zuständig. Ebenso fällt die Prüfung, ob Sie ihre Schornsteine und Feuerstätten gemäß Bescheid haben kehren und prüfen lassen, in meinen gesetzlichen Aufgabenbereich.


Für diese Aufgaben bin ich von der Stadt Hamburg offziell bestellt worden.

Seit 2013 haben Sie die freie Wahl, welcher Schornsteinfeger bei Ihnen die Kehr- und Messarbeiten durchführt. Diese Arbeiten können Sie also frei an einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb vergeben.


Die Feuerstättenschau führe ich persönlich davon unabhängig zwei Mal in sieben Jahren in Ihrem Hause durch. Alleinig zuständig bin ich ebenso für alle Abnahmen von neuen Feuerungsanlagen in meinem Verwaltungsbezirk.

Hier besteht für Sie keine Wahlfreiheit.

Als Bezirksschornsteinfeger bin ich Ihr neutraler Ansprechpartner in allen Fragen um Ihre Feuerungsanlagen und Ihr Gebäude.


Als Eigentümer und Betreiber von Feuerungsanlagen sind Sie unterschiedlichen Gesetzten und Vorschiften verpflichtet.


Ich werde Sie bei deren Einhaltung und Umsetzung praxisorientiert beraten und dies dokumentieren.


Meine Aufgabe ist es, jedem Hauseigentümer in meinem Bezirk einen sogenannten Feuerstättenbescheid ausstellen. Dieser bescheinigt, welche Art Feuerungsanlage sich in dem Haus befindet und welche Aufgaben dort zu erledigen sind.

Der Feuerstättenbescheid wird auf Grundlage der Feuerstättenschau erlassen.

Als Hauseigentümer müssen Sie mir anhand spezieller Formblätter nachweisen, dass die vorge- schriebenen Arbeiten durchgeführt wurden. Die Verantwortung und damit das verbundene Risiko für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung liegt so beim  Eigentümer.

Gehen die Formulare nicht fristgerecht ein, muss ich die nicht erledigten Arbeiten der Behörde weitermelden.

Lothar Arps | Schornsteinfegermeisterbetrieb | Eichdorf 13 | 21369 Nahrendorf